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Fahrschule Reindel & Schneider
Panorama Slideshow

Begleitetes Fahren ab 17

Als eingetragene Begleitperson eines jungen Fahranfängers muss man einige Voraussetzungen erfüllen.

  • 30 Jahre oder älter
  • Mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Führerschein­klasse B (früher Klasse3)
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungs­register
  • Einhalten der 0,5-Promille Grenze
  • nicht unter Drogeneinfluss stehen

Der Fahranfänger ist für die Einhaltung dieser Auflagen verantwortlich! Außer Eltern, Großeltern oder Arbeits­kollegen können beliebig viele Personen als Begleit­personen ein­getragen werden. Die Eltern müssen allerdings damit ein­ver­standen sein.

Es ist empfehlenswert, bei unseren In­for­mations­abenden in der Fahr­schule, sich gemeinsam mit den Fahranfängern auf BF17 vorzubereiten. Wir erklären, ins­be­son­dere den Begleitern, ihre Aufgaben und ihr Verhalten während der Fahrt. Diese Schulung für die Begleiter ist nicht vor­ge­schrieben, aber aus unserer Erfahrung äußerst sinnvoll.

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